ENTLASTUNGSLEISTUNGEN


Der Entlastungsbetrag, bis zu 125 € monatlich, wird von der Pflegekasse zuzahlungsfrei getragen. Er kann nur als Leistung, ab dem Pflegegrad 1, in Anspruch genommen werden und soll der Entlastung von Pflegenden sowie der Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alltag diehnen.


Gern können wir für Sie die Abrechnung mit der Pflegekasse  kostenfrei übernehmen.



 

Verbleibt ein Restbetrag kann man diesen noch bis zum 30.6. des Folgejahres übertragen!

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